Die Klassenelternsprecher/in nimmt die Belange der Eltern einer Klasse wahr.
Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:
- Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
- Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die ganze Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Das Handeln und Wirken des Elternbeirates der Grundschule Haßfurt regelt seine Geschäftsordnung basierend auf den gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Schulordnung der Grundschulen Bayern (GrSO).
Die besondere Aufgabe des Elternbeirats ist das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule zu vertiefen. Er wirkt in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
- Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,
- darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die
Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele
Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern, da durch eben diese vertrauensvolle Zusammenarbeit Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt, unnötige Konflikte vermieden und Vorhaben erfolgreich und
konstruktiv vorangebracht werden können. Sie werden umfassend informiert.
Grundschule Haßfurt
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